Hallo AnitaHast du schon mal daran gedacht die Schule zu wechseln? Diese Frau, die sich Paedagogin nennt, sollte eigentlich wissen, dass nach §1639 BGB entwuerdigende Erziehungsmassnahmen unzulaessig sind. Das mit der Ohrfeige ist ausserdem Körperverletzung. Schon im Grundgesetz Art. 2(2) ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit verankert.Gerade als "Paedagogin" sollte sie wissen, wie Schueler und Schuelerinnen motiviert werden koennen, das quälen gehoert mit Sicherheit nicht dazu. Ich weiss, von hier aus ist es einfach zu schreiben, und das sicherlich Aspekte gibt, die gegen einen Wechsel der Schule sprechen. Aber ueber einen Schulwechsel solltest du auf jeden Fall mal nachdenken. Und wenn weitere Schueler die Schule verlassen, sollte sie eigentlich mal merken, ob sie nicht was falsch macht, Sie sollte naemlich mal bedenken, wer ihr die Broetchen in den Rachen wirft, das Geld zum Leben kommt naemlich nur indirekt aus dem Lohnbuero.Zum Thema Ohrfeige moechte ich noch hinzufuegen, dass es niemals einen Grund dafuer geben darf, irgendjemand zu schlagen.
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