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Re: Veträge in Ballettschulen, sinnvoll??

geschrieben von Serge  am 22.09. um 00:06:49 - als Antwort auf: Re: Veträge in Ballettschulen, sinnvoll?? von Barbara Mahr
>Dabei sind wir mit einem Studio in Verhandlung das nur mit 1-Jahres->verträgen Schüler aufnimmt.Würde ich nicht unterschreiben. Die Laufzeit ist zu lange. Maximal 6 Monate,In der Rechtssprechung werden die Fälle bei Verträgen über 6 Monate gerne im Sinne des Kunden entschieden. Allerdings muß man bei kurzer Vertragslaufzeit mit höheren Gebühren rechnen (ist auch verständlich).  

>sie auch in einem halben Jahr noch so begeistert ist. Muß man bei so>Kleinen schon solche Knebelverträge anbieten, oder ist das überhaupt>zulässig???:Ja, ich habe mal was gehört, dass Verträge bis zu einer Dauer von 24 Monaten ok sind (unbedingt auf die Kündigungsfrist schauen).Ansonsten befürworte ich uneingeschränkt das Abschließen von Verträgen. Die Schule muß auch eine gewisse Absicherung haben, nicht nur die Lust oder Unlust des Kunden. Denken Sie an die Kosten der Schule und die Ausbildung der Pädagogen. Eine "Alles für mich oder mein Kind aber es darf nichts Kosten" -Mentalität ist bei einer guten pädagogischen Arbeit nicht gerechtfertigt.Gruß Serge  


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