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Re: Verträge in Ballett

geschrieben von Serge  am 15.04. um 12:02:13 - als Antwort auf: Re: Veträge in Ballettschulen, sinnvoll?? von Chantalis
>Gruß -=Chantalis=-> Hey,genau und deshalb muß man sich für seine Beiträge nicht rechtfertigen, denn zum Glück gibt es hier freie Meinungsäußerung.Noch eins, was mir erst später eingefallen ist. Du hast geschrieben, dass man einen zweiten Vertrag unterschreiben muß, wenn man zwei oder mehr Stunden belegt.Sehr komisches Verhalten, bei uns erweitert man den bestehenden Vertrag um die gewünschte Stundenzahl. Die zweite Stunde kostet nur die Hälfte, die Ferienzeit kann man vor- oder nachholen und der Vertrag ansich läuft nur 4 Monate (mit automatischer Verlängerung um 4 Monate). Achte mal auf die Laufzeit und die Kündigungsfrist bei den Verträgen. Also keine Jahresverträge oder lange Kündigungsfrist.Gruß Serge

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